Ehrenamtliches Engagement ist nicht selbstverständlich. Alle Engagierten bringen ihre Zeit und Energie ohne Vergütung zum Wohle anderer ein. Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist daher die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte ist ein Angebot an alle sächsischen Kommunen, das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich am Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte und bieten den Inhabern der Karte Vergünstigungen an, zum Beispiel für den Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen.

Die Sächsischen Ehrenamtskarte kann im Bürgerservice des Rathauses persönlich zu den Öffnungszeiten beantragt werden oder per Antrag (siehe unten) zugeschickt werden.

 

Gültigkeit, Beantragung und Vergabe der Ehrenamtskarte

Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren, aktuell vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 (4. Auflage).

Um die Sächsische Ehrenamtskarte zu beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens 1 Jahr
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen
  • Wohnsitzgemeinde beteiligt sich an der Vergabe der Karte (Beteiligte Kommunen)

 

Als Jugendleiter können Sie die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.

Ihr Antrag wird durch die Trägerorganisation bestätigt, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:

  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der Freien Wohlfahrtspflege,
  • Kirchgemeinden,
  • Politische Gemeinden, Gemeindeverbände
  • Gemeinnützige Vereine und Verbände sowie
  • Gemeinnützige Stiftungen.

 

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und Interesse an der Ehrenamtskarte haben, können Sie diese bei der Kommune beantragen, in der Sie wohnen. Unter Beteiligte Kommunen finden Sie eine Übersicht der Kommunen, die Anträge entgegennehmen und im Rahmen ihrer eigenen Kriterien die Sächsische Ehrenamtskarte ausreichen.

Sollte Ihr Wohnort in Sachsen sich nicht an der Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte beteiligen, hält dieser möglicherweise andere kommunale Formen der Anerkennung des Engagements bereit.

Liegt nur Ihr Ehrenamts-Ort, nicht jedoch Ihr Wohnort in einer sächsischen Kommune, kann diese Kommune Ihnen ausnahmsweise eine Sächsische Ehrenamtskarte ausreichen.

 

Die Lessingstadt Kamenz bietet Inhabern der Sächsischen Ehrenamtskarte nachfolgend aufgeführte Kooperationspartner an:

 

Klosterkirche und Sakralmuseum St. Annen

Logo Klosterkirche und Sakralmuseum St. Annen © Stadt Kamenz

Vergünstigung:
ermäßigter Eintritt

Besucheradresse:
Kamenz-Information
Schulplatz 5
01917 Kamenz

Telefon: 03578 379205

Telefax: 03578 379291

E-Mail: kamenzinformation@kamenz.de

 

Lessingmuseum

Vergünstigung:
ermäßigter Eintritt

Besucheradresse:
Lessingplatz 1 – 3
01917 Kamenz

Telefon: 03578 379111

Telefax: 03578 379119

E-Mail: kontakt@lessingmuseum.de

 

Städtische Veranstaltungen (im Stadttheater, Hutbergbühne)

Vergünstigung:
Ermäßigter Eintritt bei zwei städtischen kulturellen Veranstaltungen pro Jahr (gilt nur im Vorverkauf und nur bei generellen Veranstaltungsermäßigungen).

Ermäßigter Eintritt beim jährlich im August stattfindenden Kamenzer Forstfest sowie im Dezember beim Adventsspectaculum.

Bei der untenstehenden Besucheradresse ist der Kauf von Eintrittskarten möglich.

Besucheradresse:
Kamenz-Information
Schulplatz 5
01917 Kamenz

Telefon: 03578 379205

Telefax: 03578 379291

E-Mail: kamenzinformation@kamenz.de